Hakan Demir
Antwort 27.05.2023 von Hakan Demir SPD

Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.

Hakan Demir
Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD

Zu den Aufenthaltstiteln gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.

Hakan Demir
Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD

Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.

Hakan Demir
Antwort 27.05.2023 von Hakan Demir SPD

Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.

Hakan Demir
Antwort 12.06.2023 von Hakan Demir SPD

Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.

Hakan Demir
Antwort 27.05.2023 von Hakan Demir SPD

Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.