Wenn Sie Ihre Einbürgerungszusage nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform erhalten, können Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten und profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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