Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.07.2023

Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen

Hakan Demir
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SPD
• 12.07.2023

Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen

Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können

Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Wenn Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie leben, eingebürgert werden können, können Sie diese Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten

Hakan Demir
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SPD
• 11.07.2023

Wann genau das Gesetz dann verabschiedet wird und in Kraft treten kann, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Für Ihre Einbürgerung im Laufe des nächsten Jahres, sollte der zeitliche Ablauf aber passen.

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