
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
©Max Neudert
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
Die verkürzten Fristen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte gelten bei ehemaligen Geduldeten nicht. Für Sie kommt also die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach den regulären Voraussetzungen (nachzulesen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes) in Frage.
Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich dazu an das serbische Innenministerium oder andere zuständige serbische Behörden.
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
In den kommenden Monaten wird es darum gehen, dieses Vorhaben grundrechtskonform und rechtssicher auszugestalten. Wichtig bleibt, dass Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden und die Speicherung der Daten im Einklang mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben erfolgt.
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.