Eine Beschäftigung im Transitland ist keine Voraussetzung für die Voraussetzung eines Visums zur Einreise nach Deutschland, um beispielsweise ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen oder mit Arbeitsplatzzusage als akademische Fachkraft nach Deutschland zu kommen.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
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