Hakan Demir
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Frage von Hong Nhung P. •

Wie werden meine Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung angerechnet?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich habe eine Frage bezüglich meines Aufenthaltsstatus und der möglichen Anrechnung meiner bisherigen Aufenthaltszeiten in Deutschland.

Mein Aufenthalt verlief wie folgt:

2014 bis 2019: Studienvisum

2019 bis 2022: Duldung (aufgrund des Wechsels vom Studium zur Ausbildung; damals war dies nicht in allen Ausländerbehörden möglich)

2022 bis 2023: Arbeitsvisum

seit 2023: Ehegattenvisum nach §30 AufenthG

In den kommenden Wochen werde ich meine Niederlassungserlaubnis abholen (die Bestätigung sowie der PIN-Brief sind bereits angekommen).

In diesem Zusammenhang wollte ich gerne wissen, ob meine gesamten Aufenthaltszeiten zusammengerechnet werden können oder ob bestimmte Zeiträume (z. B. die Duldung oder das Studienvisum) nicht vollständig berücksichtigt werden. Ohne die Zeit der Duldung habe ich insgesamt etwa 8 bis 8,5 Jahre mit Aufenthaltstitel in Deutschland verbracht (2014–2019 sowie Ende 2022 bis heute).

Vielen Dank im Voraus

MIt freundlcihen Grüßen

N

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