Hakan Demir
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Frage von Hong Nhung P. •

Wie werden meine Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung angerechnet?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich habe eine Frage bezüglich meines Aufenthaltsstatus und der möglichen Anrechnung meiner bisherigen Aufenthaltszeiten in Deutschland.

Mein Aufenthalt verlief wie folgt:

2014 bis 2019: Studienvisum

2019 bis 2022: Duldung (aufgrund des Wechsels vom Studium zur Ausbildung; damals war dies nicht in allen Ausländerbehörden möglich)

2022 bis 2023: Arbeitsvisum

seit 2023: Ehegattenvisum nach §30 AufenthG

In den kommenden Wochen werde ich meine Niederlassungserlaubnis abholen (die Bestätigung sowie der PIN-Brief sind bereits angekommen).

In diesem Zusammenhang wollte ich gerne wissen, ob meine gesamten Aufenthaltszeiten zusammengerechnet werden können oder ob bestimmte Zeiträume (z. B. die Duldung oder das Studienvisum) nicht vollständig berücksichtigt werden. Ohne die Zeit der Duldung habe ich insgesamt etwa 8 bis 8,5 Jahre mit Aufenthaltstitel in Deutschland verbracht (2014–2019 sowie Ende 2022 bis heute).

Vielen Dank im Voraus

MIt freundlcihen Grüßen

N

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Duldungszeiten werden auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 nicht angerechnet. Ich hatte an dieser Stelle ja immer mal wieder ausgeführt, dass ich eine zumindest teilweise Anrechnung von Duldungszeiten für gerecht halten würde, wenn Menschen nach der Duldung einen dauerhaften rechtmäßigen erhalten. Denn auch während der Duldungszeit können Menschen ja in Deutschland heimisch werden, Deutsch lernen, Grundlagen für ein erfolgreiches Berufsleben legen etc. Dieser Gedanke hat aber keinen Eingang in die Reform gefunden und auch aktuell sind keine Änderungen in diese Richtung geplant.

Anders sieht es Studierenden-Visa oder auch Zeiten des Asylverfahrens (bei positivem Ausgang des Verfahrens) aus. Auch wenn aus diesen Aufenthaltstiteln keine Einbürgerung möglich ist, werden die Aufenthaltszeiten angerechnet, wenn man anschließend in einen zur Einbürgerung berechtigenden Titel wechselt. (z.B. die Niederlassungserlaubnis wie in ihrem Fall) 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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