Erfüllt B2 den Anspruch für früh Einbürgerung?

Sehr geehrter Herr I.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Voraussetzung für die Einbürgerung nach acht, bzw. neu dann fünf Jahren, ist das Sprachniveau B1. Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen (wie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir