Portrait von Gustav Herzog
Gustav Herzog
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gustav Herzog zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hermann L. •

Frage an Gustav Herzog von Hermann L. bezüglich Gesundheit

Seit dem 1.1.09 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Krankengeldanspruch für Selbständige mehr.
§ 44 SGB V in dem diese Regelung eingeführt wurde, soll nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 22.12.2008 nun wieder geändert werden. Das Mitglied der Krankenkasse soll eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse abgeben können. In diesen Fällen soll der Krankengeldanspruch mit dem ersten Tag der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entstehen. Diese Regelung soll rückwirkend zum 01.01.09 in Kraft gesetzt werden.
Um meine wirtschaftliche Existenz zu sichern habe ich ab dem 01.01.09 einen Wahltarif für Krankengeld gewählt, an den ich nun gemäß § 53 Abs.8 SGB V für drei Jahre gebunden bin. Mir nützt nun die rückwirkende Änderung des § 44 SGB V überhaupt nichts, wenn nicht gleichzeitig § 53 Abs.8 SGB V geändert wird.
Für jemanden der seit über dreißig Jahren seinen Solidarbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt und sie kaum in Anspruch genommen hat, ist das nicht nachvollziehbar.
Ihre Meinung zu dieser Problematik würde mich interessieren und ob Sie ggfs. bereit sind, den Missstand zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Lorenz

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Krankengeldanspruch der freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten.

Ich habe Ihre Anfrage sofort zum Anlass genommen, meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion auf dieses Problem aufmerksam zu machen.
Die Arbeitsgruppe Gesundheit teilte mir daraufhin mit, dass Fälle wie der Ihre bekannt sind und es meinen Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Anliegen ist, dass im laufenden Gesetzgebungsverfahren Sorge getragen wird, dass es keine Schlechterstellung für Sie und alle anderen Betroffenen geben wird. Wer also wie Sie bereits einen Antrag gestellt hat, dem werden mit der kommenden Neuregelung keinesfalls Nachteile erwachsen.

Ich werde den Gesetzgebungsprozess natürlich weiterhin aufmerksam verfolgen und hoffe, ich konnte schon jetzt Ihre Bedenken ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB