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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Gustav Herzog von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit

Familienversicherung,

Studenten ohne Einkommen bzw. BAföG müssen ab dem 25. Lebensjahr in die GKV.
Ehepartner mit Einkommen bis EUR 400,- werden kostenlos versichert.

Frage: Wie passt das zusammen?

Vielen Dank für die Rückantwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juni zum Thema Familienversicherung.

Studenten können bis zu ihrem 25. Lebensjahr beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert sein. Haben sie zwischen ihrem Abitur und dem Beginn des Studiums Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, so verschiebt sich die Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten.
Nach den Vorgaben von Studienverordnungen ist von einer Regelstudienzeit von 8 bis 10 Semester auszugehen, die somit über die Familienversicherung abgedeckt wird.

Danach endet die Familienversicherung und es schließt sich grundsätzlich die studentische gesetzliche Krankenversicherung an. Unabhängig von der Krankenkasse sind hierfür monatliche Krankenversicherungsbeiträge von 53,40 € und der Pflegeversicherung von 11,26 € aufzuwenden. Es handelt sich um den sog. „Studententarif“, der bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters des Studienganges und oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gilt.
Weder der günstige Studententarif noch die vorgesehene Altersgrenze, die unter Umständen auf Antrag sogar verlängert werden kann, sind m. E. zu beanstanden.
Ab dem 30. Lebensjahr und nach dem 14. Fachsemester wird darüber hinaus ein günstiger „Examenstarif“ von max. weiteren 6 Monaten gewährt.
Zwar habe ich selbst nicht studiert, gehe jedoch aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Berufsleben davon aus, dass trotz unterschiedlichster Anforderungen und Voraussetzungen jedes Studium in diesen vorgegebenen Zeitfenstern zu bewältigen ist

Den Beitragsmodalitäten der gesetzlich krankenversicherten Studenten die Regelungen für familienversicherten Ehepartner, die einen sog. Minijob ausüben, gegenüber stellen zu wollen, heißt - mit Verlaub – das Äpfel mit Birnen verglichen werden. Damit erübrigt sich m. E. die Frage, wie das zusammen passt.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog