(...) Bereits in der vorliegenden Fassung stellt der Gesetzesentwurf eine Verbesserung und Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmerdaten dar. Wir sollten uns davor hüten, die Erhebung von Arbeitnehmerdaten durch einen Arbeitgeber reflexhaft als Eingriff zu verurteilen. Viele Daten werden zugunsten der Arbeitnehmer erhoben: Hierzu gehören beispielsweise Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen, Bonus- und Rabattprogramme, gesundheitliche Vorsorgeprogramme und betriebliche Versicherungen. (...)
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