(...) einzuführen. Das Europäische Parlament hat die Entschließung vielmehr in der Erwägung erlassen, dass die extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln. Die Entschließung führt nicht zu einem "Mundtotmachen" von Islamkritikern. (...)
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