(...) Was die Angleichung der Gerichtsbarkeit in den EU-Ländern angeht, hat sich die Europäische Kommission im Falle Rumäniens und Bulgariens für einen laufenden Überwachungs- und Kooperationsmechanismus entschieden, der insbesondere den Bereich der Justizreform betrifft. Demnach muss die Rumänische Regierung der Europäischen Kommission jährlich über die Fortschritte im Justizbereich berichten. (...)
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