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Gunther Krichbaum
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Frage von Juliane S. •

Frage an Gunther Krichbaum von Juliane S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

als Vorsitzender des Europaauschusses haben Sie sicherlich seit dem Urteil des BVerfG den Begriff der "Integrationsverantwortung" für Ihre Arbeit definieren müssen. Wären Sie so freundlich und erklären mir, wie Sie den Begriff verstehen und umsetzen?

Weiterhin wüsste ich gern, ob sich seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Beziehungen des Bundestages zum EP verändert haben. Wenn ja, wie? Welche Kontakte bestehen, abgesehen vom Verbindungsbüro in Brüssel?

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen,
Juliane Schild

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schild,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat hat das Thema der Integrationsverantwortung nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der politischen Diskussion, aber auch für mich als Abgeordneter erheblich an Bedeutung gewonnen.

Ich verstehe unter dem Begriff der Integrationsverantwortung das Recht, aber vor allen Dingen auch die Pflicht des Deutschen Bundestages an der europäischen Integration mitzuwirken. Dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, indem es die Rolle des Deutschen Bundestages durch das Lissabon-Urteil wesentlich aufgewertet hat. Allerdings bedeutet dies nicht, dass der Bundestag erst seit diesem Urteil seine Europafähigkeit verbessert hat. In einen kontinuierlichem Prozess hat das Parlament vielmehr im Laufe der letzten Jahre immer mehr Verantwortung für die deutsche Europapolitik übernommen und sich aktiv in das Geschehen eingebracht.

Integration bedeutet die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU, die bisher in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fielen. Folge ist, dass wesentliche Entscheidungen, die heute auf europäischer Ebene getroffen werden und deutsche Bürgerinnen und Bürger betreffen, nach wie vor durch den deutschen Gesetzgeber legitimiert werden müssen.

Wichtig ist natürlich, dass die Kontroll- und Mitwirkungsrechte durch unser Parlament auch mit Leben gefüllt werden. Als ersten Schritt hat der Deutsche Bundestag, als Reaktion auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, im letzten Sommer Gesetze verabschiedet, durch die die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages ausgestaltet wurde.

In dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) ist festgelegt, wie und wann die Bundesregierung den Bundestag über EU-Vorhaben zu informieren hat und in welchen Fällen sie vor einer Entscheidung Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen muss. Das Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) regelt, wann und wie der deutsche Gesetzgeber bei EU-Vorhaben zu beteiligen ist. Diese Kontrollrechte gilt es zukünftig stärker einzufordern und umzusetzen.

Gelebte Integrationsverantwortung ist auch, dass ein Teil des EU-Ausschusses seit dieser Legislaturperiode einmal pro Halbjahr in Brüssel tagt um sich dort mit EU-Kommissaren zu treffen. Aufgrund dieser Gespräche sind wir frühzeitiger und vor allen Dingen unmittelbar über alle europarechtlich relevanten Fragen informiert und können unsere Kontroll- und Mitwirkungsrechte besser wahrnehmen. Auch die Beziehungen des Bundestages und des Europäischen Parlaments befinden sich insbesondere seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon in einem steten Veränderungsprozess. Ebenfalls seit Beginn der laufenden Legislaturperiode finden regelmäßig Sondersitzungen des EU-Ausschusses des Deutschen Bundestages statt, die vorrangig dem Austausch mit den 16 in unserem Ausschuss mitwirkungsberechtigten Mitgliedern des Europäischen Parlaments dienen. Zudem reisen die deutschen Abgeordneten regelmäßig nach Brüssel, um sich vor Ort zu informieren und die Positionen ihrer einzelnen Fraktionen in die europäischen Diskussionen einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Buchholz
Büroleiter
Büro Gunther Krichbaum

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