
(...) Überwachung, und damit bin ich bei der Novelle des Telekommunikations-überwachungsrechtes, findet nach meiner Definition nur dann statt, wenn diese Daten sowie die Inhalte von Telekommunikation ausgewertet werden. Das ist nur möglich, wenn dies richterlich genehmigt wird und auch dann nur bei Ermittlungen zu Straftaten, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. (...)