Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Ralf P. •

Frage an Günter Krings von Ralf P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Krings !

Für Ihre rasche Antwort auf mein heutiges Schreiben möchte ich Ihnen recht herzlich danken. Ich glaube jedoch nicht, dass eklatante Grundrechtsverletzungen gegenüber Kindern und Vätern, wie sie im deutschen Familienrecht üblich sind, alleine auf die gängige Gerichtspraxis zurückgeführt werden können. Wenn es deutschen Familienrichtern möglich ist, sich willkürlich über die Vorstellungen des Gesetzgebers und die unveräußerlichen Grundrechte von Kindern und Vätern zu erheben, liegt entweder eine kollektive Rechtsbeugung seitens der deutschen Justiz oder von vorneherein ein Gesetz ohne Rechtskraft vor. In beiden Fällen ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Rechte der Betroffenen zu schützen, Rechtslücken zu schließen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Deshalb meine Frage an Sie und Ihre Partei, wie Sie die Rechte von Trennungskindern und - vätern in Zukunft sicherstellen wollen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Pätzold

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pätzold,

ich glaube ein wesentlicher Teil der von Ihnen angesprochenen Probleme liegt darin begründet, daß das gerichtliche Verfahrensrecht eher die Konfrontation begünstigt und damit die eigentliche materiell-rechtliche Intention des Gesetzgebers nach einer einvernehmliche Lösung zum Wohle des Kindes häufig nicht zum Tragen kommt. Bei Familienrechtsstreitigkeiten handelt es sich nun einmal um hochemotionale Sachverhalte. Wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, gibt es kaum eine Möglichkeit mehr, wieder auf eine sachliche Ebene zurückzufinden.

Ich möchte daher gerne noch einmal auf das "Cochemer Modell" eingehen. Das Gericht in Cochem stuft streitige Kindschaftssachen immer als eilbedürftig ein. Dadurch wird vermieden, daß es zu langen Unterbrechung des Kontaktes und einer eventuellen Entfremdung zwischen dem Kind und einem Elternteil kommt. Weiterhin werden die anwaltlichen Schriftsätze auf das Wesentliche beschränkt. Es gibt nur den Antrag des Anwalts der klagenden Partei mit den notwendigen Angaben, um die Gegenseite nicht unnötig zu provozieren. Das Ergebnis dieser Maßnahmen zeigt sich dann darin, daß kein Urteil gefällt wird. In Cochem sind seit vier Jahren alle derartigen Verfahren im Konsens gelöst worden. Daher kann ich mir durchaus vorstellen, diese verfahrensrechtlichen Schritte in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen, um für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

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