Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Marc K. •

Frage an Günter Krings von Marc K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr Geehrter Herr Dr. Krings,

In einer Ihre Antworten erwähnen Sie folgendes

"Die immensen Kosten für die Unternehmen, deren Zahlen mit dem Lobbyverband der Telekommunikation "Bitkom" eine nicht gerade unparteiische Institution verbreitet, halte ich daher für fragwürdig."

Wieso halten Sie die Angaben der MI (300 Millionen illegal gedownloadet Musikstücke) für glaubwürdig und setzten sich so sehr für diese ein, dass Sie sogar kein Problem damit haben jegl. Datenschutzbedenken über Bord zu werfen ?
Ist die MI eine "gerade parteiische Institution" oder was?

Mir kommt das ganze Gejammer der MI und der ihr sehr "wohlgesonnene" Politik sehr verdächtig vor. Ich will nicht bestreiten, dass es ein Problem mit den illegalen "Sharer" gibt, aber wovon bezahlt die MI die dicken Plattenverträge der Stars (bis 100 Mio/Vertrag), aus den Verlusten durch die illegalen Downloads ?

Bitte beantworten Sie mir dazu folgd. Fragen:

1. Wieso muss ich Gema auf jedem CD/DVD-Rohling bezahlen, wenn ich ohnehin nichts kopieren darf und ich diese nur für meine Datensicherungen und selbst erstellte Homevideos verwende?

2. Wieso muss ich an zweifelhaften Organisationen, wie die VG Wort, indirekt beim Kauf e. Multifunktionsgerät eine erhebl. Summe von sauerverdientem Geld abtreten, wenn ich das Gerät nur für die Kopie von privaten Unterlagen benutze?

Nur durch die beiden o.g. Geschenke der Politik wird schon immens "Money for nothing" an die Urheber ausgeschüttet.

Umso weniger verstehe ich warum die Politiker auf einmal so hysterisch werden und jeder absurde Forderungen stellt (Stichwort Internetsperrung usw.).

Es ist kein Plädoyer für die illegalen Sharer, es kann nur nicht sein, dass die Politik mittlerweile die Bürger-Privacy vollends in den Griffen der Wirtschaft abgibt, aus welchen Motiven auch immer.
Bitte berufen Sie sich nicht auf dem "Richtervorbehalt" beim Zugriff der Daten. Es wird nämlich nicht ein einziges Richter geben, der sich die Mühe macht (zu Recht, es gibt wichtigeres zu tun!!)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kolanowski,

zu 1.) Die GEMA-Gebühren auf den CD/DVD-Rohling bezahlen Sie aufgrund der Regelung des § 53 UrhG zur Privatkopie, nur wenn es die Regelung zur Privatkopie nicht gäbe, würden Sie keine GEMA-Gebühren bezahlen. Wenn wir also die Urheberrechtsabgaben nicht erheben würden, müssten wir jegliche Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten schon von Verfassungswegen verbieten. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen, ich möchte es nicht.

zu 2.) Das ist das Problem der Funktionsweise von Pauschalabgaben, dass sie alle Nutzer über einen Kamm scheren. Da sich nicht ermitteln lässt, wer wie viel urheberrechtsrelevante Vervielfältigungen mit dem Geräte gemacht hat, bleibt den Verwertungsgesellschaften gar nichts anderes übrig, als pauschal eine Abgabe vom Gerätepreis zu fordern. Schließlich kann der Verkäufer im Laden Ihnen ja nicht an der Nasenspitze ansehen, dass Sie nur private Dokumente vervielfältigen. Durch die analoge Technik, die hier zum Einsatz kommt, wird sich daran auch zukünftig nichts ändern. Für die digitale Technik bieten sich hingegen sog. DRM-Systeme an, die die Abrechnung individuell pro Nutzer vornehmen können. Zur Klarstellung meinerseits: Ich halte die VG Wort nicht für eine zweifelhafte Organisation.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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