Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Henrik E. •

Frage an Günter Krings von Henrik E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krings,

Sie fordern derzeit lautstark die sofortige und umfassende Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung um "schwere und schwerste Verbrechen aufklären oder sogar verhindern zu können". Wie Ihnen sicherlich bekannt is, beschränkt sich diese auf digitale Verbindungsdaten. Nun heißt es ja aber nicht ohne Grund "Erpresserbrief" und nicht "Erpresser-E-Mail". Daher stellt sich die Frage, wann das Konzept der VDS auch auf den analogen Brief- und Paketverkehr ausgeweitet wird, um tatsächlich umfassende Sicherheit bieten zu können.

Wäre es nicht sinnvoll, künftig auch bei allen Briefe, Postkarten und insbesondere Päckchen und Paketen Daten wie Absender, Empfänger, Tag des Versandes, Gewicht und Beschaffenheit der Sendung sowie Eingangs-Briefkasten zu erfassen, um auch auf dem Postweg versendete verbrecherische Nachrichten zur Strafverfolgung auswerten zu können?

Bitte nehmen Sie Stellung dazu, warum eine Vorratsdatenspeicherung ausschließlich auf digitale Nachrichten, nicht jedoch auf analoge Verbindungsdaten angewandt werden soll. Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Henrik Eisele

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eisele,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage, warum die Vorratsdatenspeicherung ausschließlich auf die Verbindungsdaten digitaler Nachrichten und nicht auf diejenigen der analogen Nachrichten angewandt werden soll.

Grundlage der Vorratsdatenspeicherung ist eine EU-Richtlinie, die insbesondere zur Abwehr organisierter Kriminalität und Terrorismus erlassen wurde. In Zeiten der Globalisierung findet die Kommunikation innerhalb dieser Verbrechensformen größtenteils auf digitalem Wege statt, so dass es sich zu Ermittlungszwecken besonders lohnt auf diese Daten zurückzugreifen.

Hinzu kommt, dass die Speicherung der Daten verhältnismäßig sein muss, das heißt, sie darf die privaten Provider bzw. Postzusteller nicht überverhältnismäßig belasten. Deshalb bestimmt auch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihren Erwägungsgründen, dass die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste nur solche Daten auf Vorrat speichern müssen, die sie für die Bereitstellung ihrer Kommunikationsdienste ohnehin erzeugen oder verarbeiten. Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Speicherung.

Die Erfassung von „Verbindungsdaten“ der analogen Post würde aber einen erheblichen, unvertretbaren Mehraufwand für die Postzusteller bedeuten, welcher im Zeitalter der Globalisierung, in dem der Großteil der Kommunikation über das Internet läuft, keine im Verhältnis zum Aufwand stehenden Erkenntnisse verspricht.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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