Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Günter Krings von Dr. Andreas van A. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Günter Krings,

das Thema Beschneidung von Jungen beschäftigt zur Zeit viele Menschen und der Bundestag versucht eine Lösung zu finden, die die Beschneidung von Jungen unter Auflagen weiter ermöglicht.

Nun würde ich gerne von Ihnen wissen, wie eine derartige Regelung aussehen könnte ohne massiv mit dem Grundgesetz in Konflikt zu geraten. Auch Jungen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch für Jungen gilt die Gleichberechtigung. Wie kann es also sein, dass so viele Abgeordnete, darunter auch sie, glauben, dass Jungen ein geringeres Recht auf körperliche Unversehrtheit haben als Mädchen? Das weibliche Geschlecht kennt schließlich auch eine Vorhaut, die sogar die gleichen Funktionen hat, wie die männliche Vorhaut.

Wenn Deutschland gemaß seiner Verfassung die Beschneidung von Jungen verbieten würde, wäre Deutschland zwar das einzige Land, aber was soll daran verkehrt sein? Es gab auch bei anderen Themen wie der Abschaffung der Todesstrafe, der Einführung der Demokratie, dem Frauenwahlrecht, usw. immer einen Vorreiter. Glaubt man den Diskussionen in anderen Ländern, würde Deutschland mit dieser Entscheidung kaum lange alleine bleiben.

Mit freundichen Grüßen

Dr. Andreas van Almsick

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. van Almsick,

für Ihre Frage zum Thema „Beschneidung von Jungen“ danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung:

Selbstverständlich haben auch Jungen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sind insofern gleichermaßen schützenswert. Allerdings habe ich bereits in meiner Antwort vom 1. August 2012 zum gleichen Thema deutlich gemacht, dass die Beschneidung von Jungen keinesfalls mit der Genitalverstümmelung bei Mädchen gleichgesetzt werden kann. Bei Mädchen wird hier der gesamte äußere Teil der Genitalien und/oder Teile der Klitoris entfernt. Schon aus diesem Grund lehnen alle Menschen-, Kinder- und Frauenrechtsorganisationen diese barbarische Praxis zu Recht ab.

Wir werden bei der grundsätzlichen Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen eine verfassungskonforme Regelung schaffen, welches das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und die Grundrechte der Eltern auf Kindeserziehung und Religionsfreiheit miteinander in Einklang bringt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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