Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Kai V. •

Frage an Günter Krings von Kai V. bezüglich Jugend

Bezugnehmend auf die Bundestagssitzung zum Thema „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ habe ich zwei Fragen zu Ihrer Rede, in der sie betonen:
„Wir nehmen allerdings auch eine sehr klare Grenzziehung - auch das ist Teil der Begründung des Antrages - gegenüber anderen, auch erniedrigenden religiösen Praktiken vor, die wir strikt ablehnen, ja verurteilen. Wir haben die barbarische Praxis der Genitalverstümmelung bei Mädchen und jungen Frauen noch einmal herausgehoben, die wir klar verurteilen...“

Die Beschneidung von Mädchen wurde durch die Weltgesundheitsorganisation klassifiziert. Bei Typ I Female Gender Mutation, (auch „Sunna“/„Sunnah“ genannt) handelt es sich um die „teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut.“

Führende Urologen vertreten den Standpunkt die Klitorisvorhaut sei vom Aufbau und Funktion der männlichen gleichrangig. Die Verstümmelung der weiblichen Vorhaut geschieht oft auch nur teilweise, durch kürzen. Der Eingriff bei Jungen ist im Vergleich hierzu wesentlich umfangreicher und schmerzhafter, weiterhin mit mehr Einschränkungen verbunden, wie z.B. der erschwerten Selbstbefriedigung (der ursprüngliche Grund für diese Praxis in den USA).

Zur religiösen Praxis findet sich im Islam die Hadith von der Beschneiderin, die der Prophet in ihrem tun unterwies. Schafiitische Glaubensanhänger sehen diese als Verpflichtung an.

Hierzu nun meine Fragen:
1. Wird sich der Bundestag auch für eine Beschneidung von Mädchen/Frauen aussprechen, oder sind weiterhin nur Jungen als nicht schützenswert eingestuft?
2. In wie weit wird es Gutachten und Expertiesen geben (der Gesundheitsausschuss wird nicht mit einbezogen) um zu prüfen in wie weit Beschneidungen Jungen in ihrem weiteren Leben einschränken, zu Gesundheitsrisiken und zu seelischen Problemen. Oder sind diese Erkenntnisse bei Einschnitten in Grundrechte unnötig?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogelpohl,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 20. Juli 2012 zu meiner Bundestagsrede zum Thema „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“.

Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:

„1. Wird sich der Bundestag auch für eine Beschneidung von Mädchen/Frauen aussprechen, oder sind weiterhin nur Jungen als nicht schützenswert eingestuft?“

Nein, der Bundestag wird sich mit Sicherheit nicht für eine Beschneidung von Mädchen oder Frauen aussprechen. Nach meiner Überzeugung sind beide Geschlechter gleichermaßen schützenswert. Die Beschneidung von Jungen ist als Eingriff in die körperliche Integrität irreversibel und natürlich keine Bagatelle, aber sie ist gänzlich unvergleichbar mit der barbarischen Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen oder dem Wegschneiden ganzer Körperteile. Daher hat der Bundestag in seinem Beschluss auch Grenzen formuliert, er verlangt eine medizinisch fachgerechte Durchführung und unnötige Schmerzen für das Kind. Ich persönlich befürworte z.B. eine angemessene Anästhesie des Kindes.

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die Weltgesundheitsorganisation den Eingriff bei Männern zumindest regional als eine medizinisch und hygienisch sinnvolle Vorsorgemaßnahme sogar empfiehlt, z.B. um die HIV-Infektionsrate zu senken. Schätzungen zufolge ist etwa ein Drittel der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Beschneidung von Jungen gilt als der weltweit am häufigsten durchgeführte kinderchirurgische Eingriff; insbesondere in den USA wird er häufig vorgenommen.

Schließlich bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass In nahezu allen Ländern der Welt und insbesondere auch in unserem Kulturraum die Beschneidung minderjähriger Jungen erlaubt ist.

„2. In wie weit wird es Gutachten und Expertiesen geben (der Gesundheitsausschuss wird nicht mit einbezogen) um zu prüfen in wie weit Beschneidungen Jungen in ihrem weiteren Leben einschränken, zu Gesundheitsrisiken und zu seelischen Problemen. Oder sind diese Erkenntnisse bei Einschnitten in Grundrechte unnötig?“

Für Ihre Vermutung, dass der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der weiteren Beratungen nicht einbezogen wird, gibt es zurzeit keine Anhaltspunkte. Die Entscheidung, welche Ausschüsse bei den Beratungen einbezogen werden, wird der Deutsche Bundestag im weiteren Verfahren treffen, sobald der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Ich persönlich gehe davon aus, dass es zu diesem schwierigen Thema dann sicherlich eine umfassende Anhörung mit Experten geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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