Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Max L. •

Frage an Günter Krings von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage bzgl. der Vorratsdatenspeicherung mit der ich inhaltlich jedoch nicht übereinstimme.
Was mir diesbzgl. jedoch besonders zu denken gibt es ein Absatz, zu dem ich noch eine weitergehende Frage habe.
Sie schreiben: "mir geht es darum, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger als "Hüterin der Verfassung" gegen geltendes deutsches und europäisches Recht verstößt. Die deutsche Bundesregierung ist verpflichtet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen und es gibt keine Entschuldigung für ihren Rechtsbruch. Sie gefährdet damit den Rechtsstaat."

Bezieht man sich auf diese Argumentation und sieht sich Ihr Abstimmungsverhalten an, so muss man Sie als eine Gefahr für den Rechtsstaat ansehen: schließlich stimmten Sie für sämtliche EU-Rettungsschirme, Bürgschaften und sonstige Hilfen für EU-Länder.
Gegen diese Hilfen spricht jedoch die sog. "Bail-out-Klausel". Auch wenn hier evtl. rechtliche Unterschiede vorhanden sein mögen, werden doch in beiden Fällen Regeln gebrochen, die eine Gemeinschaft aufgestellt hat.

Daher meine Frage: Wie eklären Sie sich diesen Widerspruch? Wann ist Rechtsbruch in Ordnung und wann nicht?

Viele Grüße
M. Linke

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linke,

nach meiner Auffassung sind Rechtsbrüche nie hinzunehmen. Sofern Sie sich auf mein Abstimmungsverhalten im Parlament beziehen, stellt dies keinen Rechtsbruch, sondern die Ausübung eines parlamentarischen Rechts in der Demokratie dar. Die Entscheidungen stehen in Einklang mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Recht. Ein Zusammenhang zu dem Verhalten von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist hier nicht zu erkennen, zumal es sich um zwei völlig unterschiedliche, nicht vergleichbare Sachverhalte handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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