(...) Sie haben auch die Mitarbeiterzahl des Bundespräsidialamtes erwähnt. Dabei handelt es sich ja keinesfalls um einen „Hofstaat“, der nur zum Vergnügen des Bundespräsidenten „gehalten“ wird. Vielmehr ist der Bundespräsident - auch wenn er zu Recht nicht über viel exekutive Macht verfügt - ein Verfassungsorgan. (...)
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