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Frage von Klaus B. •

Frage an Günter Gloser von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gloser,

behält ein Bundespräsident seine Privilegien, wenn er zurücktritt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bogatsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bogatsch,

danke für Ihre Frage. Ich konnte Sie auch nicht aus dem Stehgreif beantworten, deshalb habe ich das Bundespräsidialamt gebeten, mir und Ihnen dazu Auskunft zu geben:

"Bundespräsidenten nehmen auch noch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Amt im politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutsame Rolle ein. Sie kommen im In- und Ausland zahlreichen Verpflichtungen in politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und karitativen Bereichen nach. Der "Ehrensold" ist im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten geregelt. Danach erhält der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit - nach Art. 54 Abs. 2 Grundgesetz dauert das Amt des Bundespräsidenten fünf Jahre, anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig - Ruhebezüge in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder."

Aus meiner Sicht kann ich ergänzen: Bislang sind alle Bundespräsidenten auch über ihre Amtszeit hinaus sehr aktiv geblieben und haben auch als „Ehemalige“ viele repräsentative Aufgaben übernommen und sich aktiv in gesellschaftliche Debatten eingebracht - denken Sie nur an Walter Scheel, Richard von Weizsäcker oder den leider verstorbenen Johannes Rau.

Einen Rücktritt hat es ja bis zu dem auch für mich sehr überraschenden Schritt von Bundespräsident Köhler nie gegeben. Ich gehe aber davon aus, dass er sich ebenso wie alle seine Vorgänger weiter engagieren wird - und damit auch die „Ruhebezüge“ gerechtfertigt sind.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Günter Gloser