
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Foto: Maximilian König
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Voraussichtlich wird die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 im Bundestag beschlossen und spätestens im April in Kraft treten können.
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Nach aktuellem Zeitplan ist die 1. Lesung zur zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der 48. Kalenderwoche terminiert.
Ich verweise auf meine ausführliche Antwort an Sie vom 24.10.
Leider kann ich Ihnen momentan keinen konkreten Zeitplan nennen. Ich setze mich aber weiterhin mit aller Kraft für eine Umsetzung ein.