(...) Prinzipiell gilt: Wenn Sie den Anruf nachweislich getätigt haben, so müssen Sie ihn auch begleichen. Allerdings bestehen gesetzliche Obergrenzen, was die Kosten von Premium-Rate-Diensten angelangt, außerdem sind die Anbieter verpflichtet, diese Kosten während des Anrufs anzusagen. (...)
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