
(...) Prinzipiell gilt: Wenn Sie den Anruf nachweislich getätigt haben, so müssen Sie ihn auch begleichen. Allerdings bestehen gesetzliche Obergrenzen, was die Kosten von Premium-Rate-Diensten angelangt, außerdem sind die Anbieter verpflichtet, diese Kosten während des Anrufs anzusagen. (...)