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Gregor Kaiser
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Frage von Jens G. •

Hallo Herr Kaiser, sind Sie für ein AfD-Verbot und würden Sie sich dafür beim Bundesverfassungsgericht einsetzen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr G.,

zunächst entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt antworte. Das ist eigentlich nicht meine Art, aber das Jahr seit Oktober war einfach zu voll. Aber zum Jahresende will ich dann doch endlich meiner Pflicht nachkommen.

Ein Verbot einer Partei kann nicht von einzelnen Personen/Parteien beantragt werden, sondern nur von Verfassungsgericht auf Grundlage eines Verbotsantrags von Verfassungsorganen. Und auch ein Einsetzen vor dem BVerfG steht mir als einzelnem nicht zu. Der Verfassungsschutz ist dabei, Informationen über die AfD und die Junge Alternative zu sammeln, auszuwerten und zu bewerten. Sollten weitere Erkenntnisse der Verfassungsfeindlichkeit aufkommen, bestätigt werden, oder weitere dazu kommen, wird entschieden werden können, wie zu handeln ist.

Das Hauptproblem sehe ich aber darin, dass sich zwar Parteien ggf verbieten lassen, Enstellungen, Ideologien aber nicht.

Bei der AFD handelt es sich aus meiner Wahrnehmung ohne Frage um eine rechtsextreme Partei,  nicht zuletzt das Europawahlprogramm und die Kandidatenaufstellung zeugen davon. Die AfD hetzt gegen Minderheiten, argumentiert menschen- und demokratiefeindlich und mit rassistischen Verschwörungserzählungen.

Es braucht vor allem zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus, Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit, und für unsere Demokratie.

Sind Sie dabei? Auf mich können Sie da zählen.

Nun wünsche ich Ihnen einen Guten Rutsch in das Jahr 2024 und entschuldige mich nochmals für die Verzögerungen.

MfG

Gregor Kaiser

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