Im Gesetz steht, dass der Justizminister bzw. die Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Weisungsbefugnis haben, selbstverständlich nicht gegenüber dem Gericht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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