
(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Fraktion keine Rechtberatung durchführen können. Ich möchte Ihnen im Folgenden die Regelungen und Vereinbarungen zur Krankenversicherung von Au-pairs-Beschäftigten erläutern. Das „Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung“ vom 24.11.1969 enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. (...)