Das Problem ist, dass beide Länder nicht der Seerechtskonvention angehören, um vor dem Seerechtsgericht klagen zu können. Sie können es nur gemeinsam vereinbaren, eine solche Klage einzureichen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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