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Gregor Gysi
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Frage von Mark K. •

Frage an Gregor Gysi von Mark K. bezüglich Recht

Guten Abend Herr Gysi,

eben sah ich die Sendung Brender mit Ihnen als Gast.
Beim Pädophilie-Thema, das derzeit die Medien anheizt, fand ich Ihre Antwort nicht weit genug gedacht. Kinder sind nicht nur 4,5 oder 6-Jährige, wie Sie gesagt haben, sondern, wie Sie als Rechtsanwalt wissen, auch 12- und 13-Jährige.
Im Gegensatz sind 14-, 15-, und 16-Jährige bereits strafmündig. Wenn also z. B. ein 13-jähriges Mädel mit einem 14-jährigen Jungen in einer Klasse ist und es zu gewaltfreien sexuellen Handlungen zwischen den beiden käme, dann ist dies per StGB-Definition sexueller Missbrauch mit den entsprechenden Folgen für beide. Vor diesem Hintergrund ist auch die von vielen nun geforderte Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch kritisch zu sehen.
Sie haben bei Brender gesagt, dass Sie einen Sohn haben. Wie würden Sie als Vater denken, dessen 14-jähriger Sohn sich in eine 13-jährige Klassenkameradin verliebt und es zu sexuellen Handlungen kommt, die beide wollten, aufgrund derer Ihr Sohn dann aber als Sexualstraftäter verurteilt wird, bzw. damit rechnen muss bis zum 28. Lebensjahr des "Opfers" (oder darüber hinaus) als Sexualstraftäter verurteilt zu werden?
Ist es für den Politiker Gysi nicht sinnvoll darüber nach zu denken, ob bestimmte Regelungen der Paragrafen sexuellen Missbrauch betreffend präzisiert werden müssten, um derartige Konstellationen nicht unter Strafe zu stellen? So könnte man das nahe Alter von "Täter" und "Opfer" berücksichtigen und man könnte die "Tat" ab dem 18. Lebensjahr des "Opfers" nur auf Antrag verfolgen.
Dies wären sinnvolle Maßnahmen um, bei aller Härte gegen erwachsene Täter, die Auswirkungen dieser Gesetzgebung für junge Menschen, die fast gleich alt sind und die nicht ins Gesetz schauen bevor sie miteinander rummachen, zu minimieren.
Ein Blick in andere Länder zeigt übrigens, dass man dort genau diese Leitplanken einzieht, weil man begriffen hat, dass man Jugendliche in derartigen Fällen völlig überzogen als Sexualstraftäter kriminalisiert.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Knobloch,

Ihre Nachricht vom 20. September hat mich erreicht.

Man hat bei einem solchen Gespräch keine Zeit, über alle Fragen zu diskutieren. Ich wollte nur auf eine bestimmte Seite hinweisen, die mir die Einstellung der damaligen Grünen unerklärlich macht.

Selbstverständlich sind auch 12- und 13-jährige Kinder. Sie müssen ebenso geschützt werden. Die Frage die Sie ansprechen, ist mir seit längerer Zeit bekannt. Schon in der DDR habe ich wie heute vorgeschlagen, dass ein Mindestaltersunterschied geregelt werden muss. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein 14-jähriger wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes bestraft wird, wenn er irgendwelche sexuellen Kontakte zu einer vielleicht sogar reiferen 13-jährigen hat. Es gibt übrigens hinsichtlich des Altersunterschieds verschiedene Vorstellungen. Manche wollen zwei Jahre, andere eher drei Jahre.

Man kann auch an die Möglichkeit eines Antrages denken. Aber da stehen Jugendliche zu sehr unter dem Druck der Eltern, entweder einen Antrag zu stellen oder ihn nicht zu stellen.

Aber um diese Fragen ging es nicht und man kann in einer Sendung auch ein solches Thema gar nicht wirklich ausgiebig diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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