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Gökay Akbulut
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Frage von Sievert W. •

Gedenken Sie nach Ihrer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gegenüber Mitbürgern zurückzutreten?

Sehr geehrte Frau Akbulut,

vor Kurzem wurden Sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Im Januar 2025 gaben Sie an, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Nun stellte sich jedoch heraus, dass Sie selbst die Täterin waren und andersdenkende Mitbürger nicht nur beleidigt, sondern auch schwer körperlich angegriffen haben.

Das Urteil haben Sie akzeptiert. Lediglich mit der Höhe der Tagessätze scheinen Sie nach aktuellen Meldungen nicht einverstanden zu sein.

Da Sie nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung rechtskräftig verurteilt wurden, damit als Straftäterin gelten, und sich zudem nicht scheuten, Ihre eigenen verachtenswerten Handlungen auf Unschuldige zu projizieren, frage ich Sie, ob Sie die Konsequenz ziehen und von Ihrem Mandat als Bundestagsabgeordnete zurücktreten werden.

Falls nicht, frage ich Sie, wie Sie Ihre Taten mit der Vorbildfunktion einer Bundestagsabgeordneten in Einklang bringen.

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