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Gesine Lötzsch
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Frage von Christine M. •

Frage an Gesine Lötzsch von Christine M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lötzsch,

DDR- Flüchtlinge die vor dem Mauerfall die Grenze überwunden hatten waren durch das Einbürgerungsverfahren Bürger der Bundesrepublik. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die Rückabwicklung ihrer Eingliederung in das deutsche Rentenrecht verfügt. Mir wurde bescheinigt, dass meine Rente nach dem FRG erfolgt und merke erst Jahrzehnte später dass die Rentenberechnung auf RÜG umgestellt wurde- ohne je eine Mitteilung erhalten zu haben. Die Deutschen Rentenversicherung machte auf Nachfrage nicht auf diesen Umstand aufmerksam. Nur zufällig, in meinem Fall anlässlich einer Fernsehdokumentation, wurde die Problematik sichtbar. Die Entgeltpunkte wurden von 1,3 auf 0,7 Punkte abgesenkt. So werden Diplomingenieure auf die Stufe von Hilfsarbeitern gestellt. Die Rente sinkt unter die Armutsgrenze- ohne dass man die Chance hatte diesem vorzubeugen- denn es war nicht bekannt. Seitens der CDU werden die Bemühungen der Interessengemeinschaft für DDR- Flüchtlinge und Aussiedler (siehe Homepage www.flucht-und-ausreise.info/) blockiert. Der Petitionsausschuss kam nach 6 Jahren einstimmig zu dem Schluss, dass wir gegenüber der in der DDR gebliebenen ungleich schlechter bewertet werden, hingegen das BMAS keinen Grund für Nachbesserungen sieht.

Weshalb werden Zusagen gebrochen? Genießen wir keinen Vertrauensschutz?
Wie ist Ihr Standpunkt hierzu?

Mit freundlichen Grüßen,

C. Meyer

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Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch. Schon seit geraumer Zeit wenden sich einstige DDR-Flüchtlinge wegen ihrer Rente auch an meine Fraktion.
Bereits vor fünf Jahren, im Dezember 2007, hatte Gregor Gysi einem Betroffenen mitgeteilt: „Ihre Rechtssituation ist eindeutig und unverändert. Für Sie galten und gelten die Regelungen, die für die ehemaligen Bürgerinnen und Bürger der DDR galten und gelten, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedelten. Sie können nicht zu einem DDR-Bürger gemacht werden, der dies bis zum 3.10. 1990 war.“
In diesem Sinne haben wir auch im Bundestag agiert. Denn genau das ist ja der Punkt: Mit der Einbeziehung in das Rentenüberleitungsgesetz wurden alle, die nicht vor 1937 geboren sind, quasi wieder zu DDR-Bürgerinnen und -Bürgern gemacht. Und das, wie Sie es beschreiben, ziemlich heimlich still und leise.
Für viele bringt das beträchtliche finanzielle Nachteile mit sich.
Sie fragen, warum die Zusagen gebrochen wurden. Darauf kann ich Ihnen leider nicht antworten, denn dies geschah bereits Anfang der 90er Jahre durch die damalige CDU/CSU-FDP-Regierung unter Helmut Kohl. Man kann nur mutmaßen und wird dabei sicher nicht zuletzt an die Finanzen denken …
Ihre zweite Frage zielt auf den Vertrauensschutz. Genau dafür sprechen wir uns aus. Wir meinen, dass der Vertrauensschutz, der für die Jahrgänge vor 1937 gilt, für die übrigen Betroffenen ebenfalls gelten sollte. Deshalb haben wir auch die Anträge unterstützt, die SPD und Grüne in dieser Sache in den Bundestag eingebracht haben. Leider sind die Anträge Anfang des Jahres an der Ablehnung von CDU/CSU und FDP gescheitert.
Als im Juli der Petitionsausschuss den Gesetzgeber einstimmig – auch mit den Stimmen von Union und FDP – zum Handeln aufforderte, haben wir das begrüßt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Votum des Petitionsausschusses zugunsten der DDR-Flüchtlinge tatsächlich umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch

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