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Gesine Lötzsch
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Frage von Michael B. •

Frage an Gesine Lötzsch von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

bezüglich der Feier des 60. Geburtstags von Herrn Ackermann im Frühjahr 2008
im Kanzeleramt - werden Sie auf auf n-tv (1) zitiert mit den Worten:

Lötzsch kritisierte, die Feier sei "Ausdruck einer Distanzlosigkeit zwischen der Kanzlerin und führenden Vertretern der Banken". Es sei ein Unding, dass Herr Ackermann sich Gäste ins Kanzleramt einladen könne. "Das gefährdet die Demokratie."

Am 17. März.2010 gibt die Kanzelerin im gleichen Unfang ein Essen aus Anlass des 60. Geburtstages von IG-Metall-Chef Berthold Huber (2). Wie zuvor Herr Ackermann, war nun Herr Huber an der Auswahl der Gäste beteiligt.

Wie bewerten Sie dieses Geburtstags-Essen für Herrn Huber im Kanzleramt?
Sehen Sie die Demokratie als gefährdet an, wenn ein Gewerkschafts-Boss Gäste ins
Kanzleramt einladen kann?

Freundliche Grüße
Michael Bartsch

(1) http://www.n-tv.de/politik/meldungen/Ackermann-feierte-im-Kanzleramt-article473656.html

(2) http://www.n-tv.de/politik/Party-fuer-IG-Metall-Boss-article762854.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bartsch,

bei der Kritik an dem Geburtstagsessen für Herrn Ackermann ging es darum, die besondere Nähe der Kanzlerin zur Wirtschaft und zu den Banken vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise aufzuzeigen. Die Banken können dank der Bundesregierung nach wie vor darauf setzen, dass sie als Krisenverursacher nicht zur Kasse gebeten werden. Mit der Einladung versucht Frau Merkel nun, die Ackermann-Party zu relativieren - was an ihrer Politik, die Arm und Reich weiter sehr unterschiedlich behandelt, nichts ändern dürfte. Nehmen wir mal das Beispiel Kindergeld:

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen, ob der Abzug der Freibeträge günstiger ist als der Anspruch auf das Kindergeld (Günstigerprüfung). Ergibt sich aus der Günstigerprüfung, dass der kindbedingte Steuervorteil aufgrund des Freibetrages höher ist als das Kindergeld, so wird dem Steuerpflichtigen dieser überschießende Betrag ausgezahlt. Im umgekehrten Fall bleibt es beim Kindergeld. Bei Eltern mit einem hohen zu versteuernden Einkommen bringt der Abzug der Freibeträge regelmäßig einen Vorteil gegenüber dem Kindergeld(40 Euro mehr durch Kindergelderhöhung) bei Eltern mit niedrigem zu versteuernden Einkommen ist der Anteil des Kindergeldes, der als Sozialleistung anzusehen ist, größer.(20 Euro Kindergeld mehr) Kinder von Hartz IV Empfängern profitieren von der Kindergelderhöhung gar nicht, da das Kindergeld mit dem ALG II verrechnet wird. (0 Euro)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch

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