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Gerold Reichenbach
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Frage von Andreas W. •

Frage an Gerold Reichenbach von Andreas W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

da vom Bundestag die KFZ-Steuer geändert wurde, sind auch die So-KFZ (Wohnmobil) entfallen. Da nun alle Fahrzeuge nach Hubraum und Abgassen eingestufft werden, können Sie mir sicherlich erklären warum ein Fahrzeug mit 3,5 t mehr Steuern bezahlen soll als ein 40 t LKW.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

Nicht die Besteuerung von Reisemobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen war das Ziel der Regierungskoalitionen im Deutschen Bundestag. Die Länder haben dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die notwendige Änderung der Straßenverkehrs-zulassungsordnung (StVZO) beschlossen. Da die KFZ-Steuer eine reine Ländersteuer ist, wurde im Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung Bayerns gegründet. Diese sollte die Mehrbelastung für Reisemobile verhindern. Die Lange Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der StVZO sollte das sicherstellen. Am 8. Juli 2005 haben jedoch die unionsgeführten Bundesländer, somit auch Hessen, eine überraschende Kehrtwende vollzogen. Unter der Federführung Bayerns verstrich die Möglichkeit für die Reisemobilbesitzer Klarheit über ihre zukünftige Steuerlast zu erfahren. Seit Monaten lag ein SPD-Entwurf aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat vor, der Steuererhöhungen bundeseinheitlich verhindern sollte. Die unionsgeführten Länder wollen sich durch ihr Verhalten offensichtlich Zusatzeinnahmen durch die Hintertür sichern. Alle Apelle von SPD und Grünen nicht weiter auf Kosten der Betroffenen zu taktieren scheiterten an der Mehrheit von CDU/CSU im Bundesrat.

Mit der erneuten Vertagung wurde die Entscheidung auf Ende September verschoben. Nach einem möglichen Wahlsieg von CDU/CSU kann dann bei den Reisemobilen abkassiert werden. Dabei wird weder auf die Camper noch auf den Tourismus Rücksicht genommen. Deshalb bitte ich Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an das Verkehrsministerium des Landes Hessen zu wenden, um sich bei der CDU-Regierung und Ministerpräsident Koch für eine Umsetzung des Antrages der SPD aus Nordrhein-Westfalen einzusetzen, da die Besteuerung Ländersache ist.

Mit freundlichen Grüßen
Gerold Reichenbach