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Gerhard Schick
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Frage von Sven S. •

Frage an Gerhard Schick von Sven S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schick,

wie hoch ist der momentane Schattenhaushalt der Regierung und was beinhaltet er an Einzelpos und was kostet er p.a

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden überhaupt seit den 90 Jahren Schattenhaushalte angelegt?

MfG

Schmidt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

bezüglich Ihrer Frage zu Schattenhaushalten antworte ich Ihnen wie folgt. Generell sind sogenannte Nebenhaushalte neben dem eigentlichen Bundeshaushalt laut Art. 110 GG nicht unzulässig. So können Sondervermögen oder Bundesbetriebe gegründet und mit einem eigenen Haushalt ausgestattet werden. Dies ist nicht erst seit den 1990er Jahren der Fall, sondern diese Regelung besteht seit 1969. Ein prominentes Beispiel ist aber das Sondervermögen Deutsche Einheit. Ein aktuelleres Beispiel ist der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin), der die Bankenrettung finanzierte.

Grundsätzlich bestehen bei Neben- bzw. Schattenhaushalten zwei Probleme. Sie entziehen sich zum einen der direkten parlamentarischen Kontrolle. Diese ist dann nur indirekt gewährleistet, sodass der politische Wille sich nur schwer manifestieren kann. Zweitens besteht durch Nebenhaushalte die Gefahr, dass der tatsächliche Schuldenstand des Bundeshaushalts nicht korrekt wiedergegeben wird. Wir Grüne im Bundestag halten Nebenhaushalte für ein Mittel das mit großer Vorsicht eingesetzt werden muss. Insbesondere sollte dringend vermieden werden, einen scheinbar ausgeglichenen Kernhaushalt zu schaffen und das Risiko der Schuldenrückzahlung auf Extrahaushalte zu verschieben. Außerdem muss eine demokratische Kontrolle weitestgehend gewährleistet sein.

Nichtsdestotrotz liegen zu den sog. Nebenhaushalten öffentliche Zahlen vor. Diese können Sie in den Statistikbänden des Statistischen Bundesamtes nachlesen. Der aktuelle Band findet sich hier (Stichwort Extrahaushalt): https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicheHaushalte/Schulden/SchuldenOeffentlicherHaushalte2140500147004.pdf?__blob=publicationFile

Beste Grüße
Gerhard Schick