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Gerhard Schick
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Frage von Juergen V. •

Frage an Gerhard Schick von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Her Schick,

auf Initiative der Grünen ist ein Untersuchungsausschuss zu den Cum und Ex Geschäften von Banken, auch Dividendenstripping genannt eingesetzt worden. , Dem Staat entgingen Milliarden von Steuergeldern weil trotz Warnungen in den Gremien des Bundestages nicht gehandelt wurde. Daher meine Frage. Wie geht der Bundestag mit Abgeordneten um, die bei den betroffenen Banken Nebentätigkeiten ausüben ?
Da dies den klaren Widerspruch von Interessen beinhaltet stellt sich mir die Frage ob die Selbstkontrolle des Bundestages funktioniert.

MfG
J.Vanselow

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Vanselow,

da der Cum-Ex Untersuchungsausschuss in erster Linie das staatliche Versagen untersuchen wird, besteht für mich der größere Konflikt innerhalb von Parteien. Jede/r Politiker/in kann in die Versuchung kommen, eigene Parteimitglieder zu schützen. Sollten Mitglieder des Untersuchungsausschusses Nebentätigkeiten in Banken, Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfern ausüben, die bei Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt haben, könnte es tatsächlich zu einem weiteren Interessenskonflikt kommen.

Inwieweit es hier zu Befangenheit kommt, wurde anhand des Abgeordneten Harbarth, der Mitglied im Rechtsausschuss ist, und seiner Tätigkeit für die Kanzlei, die VW vertritt, diskutiert ( https://www.lobbycontrol.de/2015/10/vw-affaere-fragwuerdiger-interessenkonflikt-im-bundestag/ ). Offenbar fehlen zur Befangenheit geeignete Regeln im Bundestag. Ich kann Ihnen versichern, dass ich aus der Opposition alles dafür tun werde, dass nicht bestimmte Akteure - sei das nun aufgrund von parteipolitischen oder wirtschaftlichen Interessen - mit sanfteren Handschuhen angefasst werden als andere.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schick