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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Peter L. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

ich schreibe Sie heute als Bürger Ihres Wahlkreises an. Die massiven, rechtswidrigen Abhörpraktiken der Geheimdienste der Five Eyes, zu denen mit den USA und Großbritannien unsere wichtigsten Bündnispartner zählen, und die in hohem Maße irritierende Passivität der Bundesregierung hat mir und auch meinem persönlichen Umfeld sehr zu denken gegeben.

Sehr gerne würde ich mehr über den Kenntnisstand und die Rolle der Bundesregierung bzw. der Bundesnachrichtendienste erfahren. Was können Sie mir dazu sagen?

Sollten massive Datenschutzverletzungen in unserem Land erfolgt sein, wonach es aktuell aussieht, sehe ich es als Verantwortung des Bundestages an, hier öffentliche Aufklärung im Namen der Bürger unseres Landes voranzutreiben. Daher möchte ich Sie dringend dazu anregen, auf einen Untersuchungsausschuss des Bundestages hinzuwirken. Als Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und stv. Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion hat Ihr Wort gewiss Gewicht. Darauf zähle ich - und auf Ihr verantwortungsvolles Handeln in Vertretung der Bürger, die Sie im Bundestag repräsentieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Lysy

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lysy,

ich danke Ihnen für Ihre Email, die Sie mir über das Portal Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Die Berichte über die großangelegten Überwachungsprogramme amerikanischer und britischer Nachrichtendienste nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung hat gegenüber den USA und Großbritannien deutlich ihre Auffassung hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten im Internet zum Ausdruck gebracht und eine zügige Aufklärung der Vorwürfe gefordert. Die USA haben gegenüber Bundesinnenminister Friedrich bei dessen jüngsten Besuchs in Washington versichert, dass das PRISM-Programm nicht der flächendeckenden Überwachung der weltweiten elektronischen Kommunikation, sondern der gezielten Überprüfung auf Hinweise auf terroristische Bedrohungen, organisierte Kriminalität oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dient. Ferner haben die USA versichert, dass ihre Behörden keine Industriespionage gegen deutsche Unternehmen betreiben.

Auch wenn die Zusammenarbeit zwischen befreundeten Nachrichtendiensten zur Verhinderung und Bekämpfung der genannten weltweiten Bedrohungen unabdingbar ist: Für die Bundesregierung gilt der Grundsatz, dass man sich auf deutschem Boden an deutsches Recht zu halten hat. Dies hat Bundeskanzlerin Merkel erneut in ihrem Acht-Punkte-Katalog vom 19. Juli 2013 deutlich gemacht.

Das Auswärtige Amt führt mit dem US-Außenministerium sowie mit den Außenministerien Großbritanniens und Frankreichs Verhandlungen über die Aufhebung einer Vereinbarung mit den drei Westalliierten aus dem Jahr 1968 zum G-10-Gesetz. Nach den mir vorliegenden Informationen haben die USA von den ihnen damals eingeräumten Überwachungsrechten auf deutschem Boden seit 1990 keinen Gebrauch mehr gemacht.

Außerdem finden auf Expertenebene Gespräche mit den USA über mögliche Abschöpfungen von Daten aus der Bundesrepublik statt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat hierzu eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, über deren Ergebnisse dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages berichtet wird. Diesem obliegt die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Des Weiteren wirkt Deutschland darauf hin, dass die Auslandsnachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Kooperationsstandards erarbeiten.

Auch müssen wir unsere Bemühungen zur Schaffung und zum Erhalt einer vertrauenswürdigen deutschen IT-Industrie verstärken. Hierzu setzen wir ein Gesprächsforum zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Forschungseinrichtungen und IT-Unternehmen ein, um über bessere Rahmenbedingungen in Deutschland zu beraten. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums für eine wirkungsvolle IT-Strategie ein.

Einen hundertprozentigen Schutz vor Ausspähungen im Internet kann kein Staat der Welt garantieren, denn auf elektronischem Wege versendete Daten können naturgemäß auch über ausländische Server laufen und dort dem Zugriff anderer Nachrichtendienste unterliegen. Die Bundesrepublik setzt sich daher für europäische und internationale Datenschutzstandards ein. Die anstehende Novellierung des Europäischen Datenschutzrechts böte kurzfristig die Chance, Verbesserungen zu erreichen. Die Schaffung internationaler Abkommen wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, ebenso wie die bereits laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Datenschutzabkommen im Sicherheitsbereich. Dies alles wird kein leichtes Unterfangen sein, da nachrichtendienstliche Belange den Kernbereich der staatlichen Souveränität berühren und in weiten Teilen der Welt ein laxeres Verständnis von Datenschutz herrscht als in Deutschland.

Die Internetnutzer sind aber auch aufgerufen, sorgfältig abzuwägen, welche Daten sie auf elektronischem Wege übermitteln, und angemessene Sicherheitsstandards für ihre Kommunikationssysteme zu beachten. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages befasst sich derzeit intensiv mit den gegen die USA und Großbritannien erhobenen Vorwürfen und der Zusammenarbeit mit dem deutschen Auslandsnachrichtendienst. Die in dem Gremium vertretenen Abgeordneten nehmen ihre Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft war. Sie behalten dabei auch stets im Blick, ob und in welcher Weise eine Verbesserung der Kontrolle erforderlich scheint. Gegenwärtig wird intensiv über Möglichkeiten einer noch besseren Kontrolle diskutiert. Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sehe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB