Antwort 31.07.2024 von Georg Maier SPD
Sexualstraften sind verabscheuungswürdige Verbrechen, die der Staat konsequent zu ahnden hat.
Sexualstraften sind verabscheuungswürdige Verbrechen, die der Staat konsequent zu ahnden hat.
Sie können also auch weiterhin und ohne im Besitz eines bundeseinheitlichen Presseausweises zu sein, völlig unbeschadet nebenberuflich als Journalist tätig sein.