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Georg Kippels
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Frage von Jana M. •

Was unternehmen Sie bezüglich der Honorarkürzungen der Psychotherapeut*innen zum 1. April 2026?

Zum 1. April 2026 drohen Honorarkürzungen von 4,5% für Psychotherapeut*innen, obwohl der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen im Gesundheutssystem bei ca 0,5% liegt und dieser Anteil dem Gesundheitssystem prozentual wirklich wenig einspart. Gleichzeitig wird die Versorgungs der GKV-Versicherten weiter drastisch eingeschränkt. Wie Sie sicher aus dem engen oder erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis wissen, ist es schon heute sehr schwer einen Psychotherapieplatz in angemessener Zeit zu finden - OBWOHL die AU-Tage durch psychische Leiden auf Platz 2 stehen und für die ganze Gesellschaft wahnsinnig teuer sind!
Schon heute ist die Vergütung von Privatpatient*innen deutlich besser als die der GKV. Der Anreiz nach einer wirlich zehrenden, teuren und langen Ausbildung zur Psychotherapeutin noch einen Kassensitz zu kaufen und GKV-Patient*innen zu versorgen wird weiter sinken.
Ich bitte Sie inständig sich für eine Beanstandung des Beschlusses nach Paragraph 94 SGB V einzusetzen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Gerne möchte ich einige Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erläutern. Sie wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.

Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird dabei jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und datenbasiert angepasst. Maßgeblich ist dabei die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts (zuletzt für 2023), ergänzt durch eine Sonderauswertung zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen. Auf dieser Datengrundlage prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung.

In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig wurden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.

Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.

Für Ihr Engagement in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen danke ich Ihnen ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Georg Kippels

 

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