Können Sie bei der jetzt beschlossenen Honrarkürzung für Psychotherapie eine Klärung anstoßen?
Sehr geehrter Herr Kippels,
als Politiker meines Wahlkreises wäre ich sehr verbunden, wenn Sie sich dafür einsetzen könnten, die Vorgaben an eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch klar zu regeln. Denn es hat mich als seit 20 Jahren im Erftkreis niedergelassene Psychotherapeutin schon sehr vor den Kopf gestoßen zu erleben, dass die sicher notwendigen Sparmaßnahmen gerade bei der einkommensschwächsten ambulanten Arztgruppe angesetzt wird und die Wertschätzung von Psychotherapie als wichtige Unterstützung für die Resilienz der Bevölkerung gerade in dieser durch Krisen stark geprägte Zeit offenbar doch nicht so weitgehend ist, wie wir es erhofft hatten durch die zunehmende Bekanntheit der Auswirkungen seelischer Gesundheit auf die Gesamtlage einer Gesellschaft.
Sehr geehrte Frau Dr. N.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin geschilderten Eindrücke aus Ihrer Tätigkeit als niedergelassene Psychotherapeutin.
Gerne möchte ich einige Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erläutern. Sie wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird dabei jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts überprüft und datenbasiert angepasst. Maßgeblich ist dabei die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts (zuletzt für 2023), ergänzt durch eine Sonderauswertung zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen. Auf dieser Datengrundlage prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung.
In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig wurden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.
Für Ihr Engagement in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen sowie für Ihre offene Rückmeldung danke ich Ihnen ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels

