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Georg Kippels
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Frage von Christoph B. •

Was unternehmen Sie zur Sicherung der Psychotherapeutischen Versorgung, die durch den aktuellen Gesetzentwurf (u.a. durch Budgetierung, weitere Kürzungen) angegriffen und bedroht wird?

Sehr geehrter Herr Kippels,ich wende mich an Sie als Politiker meines Wahlkreises mit großer Besorgnis und Empörung angesichts des geplanten Gesetzentwurfes zur Beitragssatzbegrenzung, in dessen Rahmen massive Einschnitte in der Psychotherapie getätigt werden sollen. Nach den bereits erfolgten Honorarkürzungen droht nun mit der geplanten Rückführung der Psychotherapie in morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV), die nicht nur zu weiteren radikalen finanziellen Kürzungen bei PsychotherapeutInnen, sondern zu einer drastisch schlechteren Versorgung und deutlich längeren Wartezeiten führen wird. Als niedergelassener Psychotherapeut habe ich mich aktuell aufgrund der Unsicherheit entschieden, nicht wie geplant einen Kollegen anzustellen, um die Kapazitäten meiner Zulassung voll auszulasten. Dadurch werden nur in meinem Fall wöchentlich 20-25 Patienten weniger behandelt! Daher bitte ich Sie eindringlich, sich bestimmt für Sicherung der Psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich kann gut nachvollziehen, dass die bereits erfolgten Anpassungen bei der Vergütung sowie die derzeit diskutierten weiteren Änderungen bei vielen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern erhebliche Unsicherheit auslösen. 

Die von Ihnen angesprochene Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist Gegenstand des laufenden parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und wird derzeit intensiv beraten. Hierzu zählen auch weitere vorgesehene Anpassungen in der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, etwa die Rücknahme der Zuschläge für die ersten Sitzungen einer Kurzzeittherapie, nachdem die mit ihrer Einführung verfolgte Zielsetzung einer Ausweitung der Behandlungskapazitäten und Verkürzung von Therapiedauern nach bisheriger Bewertung nicht in dem erhofften Maße erreicht werden konnte. Ihre Hinweise zu den möglichen Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung stellen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag aus der Versorgungspraxis dar und fließen in die weiteren Beratungen ein.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Georg Kippels

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