Antwort 24.07.2020 von Georg Eisenreich CSU
(...) Die Kontrolle der Corona-Maßnahmen obliegt den bayerischen Verwaltungsgerichten (...)

CSU-Fraktion
(...) Die Kontrolle der Corona-Maßnahmen obliegt den bayerischen Verwaltungsgerichten (...)
Eine Impfpflicht wird bei besonders ansteckenden Krankheiten, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwer gefährden, als zulässig erachtet.