(...) Das hieße nämlich, dass ein Besserverdienender den gleichen Betrag zahlen würde, wie ein Geringverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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