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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Malte V. •

Wie stehen Sie dazu, daß die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung der Bürger bei den Strompreisen nun doch nicht bzw. nur teilweise und dann erst in 2026 wirksam kommen soll?

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Antwort von
CDU

Koalitionsvertrag: Stromsteuer

Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren.

 

Sehr geehrter Herr V., 

ich kann Ihre aktuell akute Frage gut verstehen und nehme gerne kurz Stellung dazu.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entwicklung hinsichtlich der Entlastung der Bürger bei den Strompreisen sah ursprünglich ein vollumfassendes Maßnahmenpaket vor, das Entlastungen von mindestens fünf Cent pro kWh für Haushalte und Unternehmen schaffen sollte – durch Kombination aus Stromsteuerabsenkung, reduzierten Netzentgelten und dem Wegfall der Gasspeicherumlage.

Wie allerdings in der letzten Woche vom Bundesfinanzministerium erneut betont wurde: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Der Finanzminister sieht den Bundeshaushalt unter erheblichem Konsolidierungsdruck, insbesondere durch bereits beschlossene Entlastungen. Die ursprünglich geplante Stromsteuersenkung für alle auf 0,05 Cent/kWh hätte ein Entlastungsvolumen von 5,4 Mrd. € bedeutet – eine Größenordnung, die unter den derzeitigen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen in Zusammenspiel mit den anderen weitergehenden Entlastungsmaßnahmen nicht tragbar ist. Stattdessen wird nur die Senkung der Netzentgelte ab 2026 priorisiert – mit einem Entlastungsvolumen von 6,5 Mrd. € und einem geschätzten Effekt von rund 3 Cent pro kWh für alle Verbraucher. Dazu kommt die Abschaffung der Gasspeicherumlage (Entlastungsvolumen: 3,4 Mrd. €) sowie die verstetigte Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe. In Summe sind dies bereits Entlastungen bei privaten Verbrauchern und Unternehmen von über 10 Mrd. Euro alleine im Bereich Energie. 

Zur Wahrheit gehört aber auch: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Der Kanzleramtsminister hat jüngst betont, dass es politische Bereitschaft gebe, an anderer Stelle im Haushalt Einsparungen vorzunehmen, um die Stromsteuerentlastung für alle Haushalte doch noch zu ermöglichen. Es bleibt also ein Ziel, das – wenn es haushaltstechnisch darstellbar wird – nachgeholt werden könnte.

Ich kann gut nachvollziehen, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese Verzögerung als enttäuschend empfinden. Auch ich als Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion setze mich mit Nachdruck für eine rasch wirksame, sozial gerechte und wirtschaftlich tragfähige Entlastungspolitik ein. Für uns ist klar: Strom darf kein Luxusgut sein.

Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass solche Maßnahmen dauerhaft tragfähig sind. Die Koalition hat sich daher für einen mehrgliedrigen und nachhaltigen Ansatz entschieden: Neben den genannten Entlastungen sollen die Netzausbaukosten künftig stärker aus dem Bundeshaushalt getragen werden, sodass sie nicht mehr voll auf die Stromrechnung durchschlagen. Dies nützt besonders Haushalten, Handwerk und Mittelstand.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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