FRiDi ins Kanzleramt
Friedhild (FRiDi) Miller
parteilos
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Frage von Franziska N. •

Wie werden Sie sich dafür einsetzen dass sichere Bleibeperspektiven für schutzsuchende Geflüchtete geschaffen werden können?

FRiDi ins Kanzleramt
Antwort von
parteilos

Hallo liebe Franziska,

da für mich Menschlichkeit und Nächstenliebe an 1. Stelle stehen, würde ich den unkonventionellen Weg gehen und als zukünftige Bundeskanzlerin "anordnen", dass schutzsuchende Geflüchtete bei uns aufgenommen werden müssen. Sollten dem einige Bundestagsabgeordnete nicht zustimmen, müsste ich rechtliche Schritte gegen diese einleiten, denn ich bin der Meinung, dass wir alle Menschen sind und keiner grundlos, seine Heimat und/oder seine Familie verlässt und jeder ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben hat. Vor allem unschuldige Kinder, die nichts dafür können, wenn sie in eine arme Familie geboren werden.

Derzeit befinden sich weltweit knapp 79,5 Millionen Menschen lt. medeor e.V. auf der Flucht – die höchste Zahl, die jemals verzeichnet wurde. Quelle: Auf der Flucht: Geflüchtete weltweit (medeor.de)

53% der Geflüchteten weltweit sind Kinder. Die Ursachen für den dramatischen Anstieg der Flüchtlingszahlen sind vielfältig: Krieg und Gewalt, Verfolgung sowie Klimakatastrophen wie Dürre, Überflutungen oder Orkane, spielen dabei eine Rolle.

Viele fliehen auch aus ihrer Heimat, weil sie in extremer Armut leben oder permanenten Existenzrisiken ausgesetzt sind. Sie fliehen auf der Suche nach einer besseren Lebensperspektive für sich und ihre Familien. die action medeor hat das am Beispiel für Afrika ganz gut in der Broschüre "Flucht" für die Grundschule Modul04_flucht_GS_medeor_ANGEPASST.pdf erklärt.

Deutschland, respektive alle Länder, die die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die bereits 1950 verabschiedet wurde und am 3. September 1953 in Kraft getreten ist, sowie die Kinderrechtskonvention, die bereits am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, unterschrieben haben, sind meiner Meinung nach verpflichtet, solche Menschen aufzunehmen. Das Asylrecht hat in Deutschland auch als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte.

Jeder Mensch, der aus einem anderen Land nach Deutschland geflüchtet ist, hat ein Recht darauf, hier um Schutz zu ersuchen. Für die Entscheidung, ob und wenn ja Schutz gewährt wird, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Leider arbeiten dort teilweise Menschen, die nicht zum Wohle geflüchteter Handeln und diese noch willkürlich schikanieren und ich spreche aus Erfahrung, weil ich selbst mit einem Syrer, der Kriegsflüchtling war, zusammen war und mit einem Palästinenser, der mit seiner Familie im Irak lebte und dort systematischer Verfolgung, Folter und Mord ausgesetzt war. Beide wollten arbeiten und es wurde Ihnen verboten. Bei dem Syrer war schon der Vater und Bruder in Deutschland, die hatten sich gut integriert, der Vater hat eigenständig Geld verdient, der Bruder ist in die Schule gegangen, aber er durfte trotz Umsiedlungsantrag nicht zu Ihnen. Beide mussten vor das Verwaltungsgericht, weil sie ausgewiesen werden sollten. Leider werden solche Dinge von der Presse meist totgeschwiegen.

Wenn ich Kanzlerin bin, werde ich konsequent dafür Sorgen, dass solche Unmenschen aus solchen Ämtern entfernt werden.

Wir müssen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, wie schon gesagt, wir müssen diese Menschen aufnehmen und Ihnen zu einem neuen menschenwürdigen Leben verhelfen.

Es stimmt nicht, dass es in Deutschland keinen Wohnraum gibt, wo diese Unterkommen könnten, es stehen massenweise Gewerbeflächen leer, die meist auch Sanitäranlagen und/oder eine Küche haben. Man könnte diese auf dem kleinen Dienstweg über eine Nutzungsänderung, wozu im Übrigen jeder Bürgermeister in jeder Stadt/Gemeinde die Macht hätte, da er gem. GemO (Gemeindeordnung) § 43 (4) befugt ist, EILENTSCHEIDUNGEN zu treffen, vor allem wenn das Wohl von Menschen in Gefahr ist.

Nur leider machen das die meisten Bürgermeister nicht, die treffen lieber ElLENTSCHEIDUNGEN, wenn es um StGB § 266 Untreue, mutmaßliche Veruntreuung von Steuergeldern geht und werden noch von der Staatsanwalt gedeckt. Beweis: s. Anhang: Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart AZ 114 Js 36460/21.

Falls du noch weitere Rückfragen hast, kannst du dich gerne nochmals melden.

Sonnige Grüße,

FRiDi

P.S. Und das mit den Nutzungsänderungen könnte man genauso machen, um z.B. Wohnraum für Obdachlose oder sozial benachteiligte Familien etc. zu schaffen, es wäre alles so einfach, wenn viele unserer Politiker einfach menschlicher wären/würden und es nicht immer nur um Profit gehen würde.