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Friedbert Pflüger
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Frage von Kai-Michael B. •

Frage an Friedbert Pflüger von Kai-Michael B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Pflüger,

in Ihrem "100-Tage-Programm" heißt es u.a.:
"Wir werden sofort beginnen, das Personal in einnahmeorientierte ... , Steuerverwaltung (500 Mio. Euro Steuerrückstände), ... zu verlagern Zur weiteren Haushaltsentlastung wird das Personalüberhangmanagement neu ausgerichtet."

Wie ist das zu verstehen?
Wird in den Berliner Finanzämtern nun endlich so viel Personal eingesetzt, wie es die Personalbedarfsberechnung erfordert? Anscheinend hat es eine Partei erkannt, dass eine personell gut ausgestattetedie Steuerverwaltung als Einnahmeverwaltung dem Land Berlin erheblich nutzen kann. Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang aber die Problematik des Umsatzsteuerbetruges. Es gilt nicht nur bestehende Steuerrückstände einzutreiben, sondern das vorhandene Steuerrecht auch konsequent umzusetzen. Nicht umsonst schreibt die Abgabenordnung in § 85 vor: "Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben."

Was planen Sie mit dem zentralen Personalüberhangmanagement? Wollen Sie den zentralen Stellenpool auflösen? Wenn ja, in welcher Zeit und in welcher Art und Weise?

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus
Kai-Michael Becker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Becker,

über Ihre positive Reaktion auf unser Wahlprogramm habe ich mich sehr gefreut, insbesondere auch über ihren Hinweis auf weitere Defizite - wie z.B. den Umsatzsteuerbetrug. Bezüglich des zentralen Stellenpools beabsichtigen wir, unser ursprüngliches Konzept eines zweistufigen Modells zur Grundlage einer Reorganisation zu machen. Unabhängig davon, daß der Begriff "Personalüberhang" erst einmal definiert werden müsste, sind auch die Arbeitsprozesse, die zum großen Teil aus "Pseudovermittlungen" in das alte Arbeitsgebiet bzw. in die alte Dienststelle bestehen derzeit völlig unbefriedigend. Nach unseren Vorstellugnen soll zunächst den einzelnen Dienststellen die Möglichkeit gegeben werden, über dezentrale Pools interne Umsetzungen vorzunehmen, um ihre Kostenstruktur zu optimieren. Nur für die Fälle, in denen dies nicht möglich ist, soll eine Versetzung in den zentralen Stellenpool erfolgen. Die derzeitigen Kosten des zentralen Stellenpools sind bezogen auf seine Leistungen deutlich zu hoch und könnten ohne Leistungseinbußen gesenkt werden. Zudem muss der Pool stärker auf die Vermittlungstätigkeit ausgerichtet werden. Dazu sollte er aus unserer Sicht ein klares Andienungsrecht erhalten, d.h. Vermittlungen aus dem zentralen Stellenpool dürfen nur mit einer stichhaltigen Begründung abgelehnt werden.

Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger