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Frage von Gerdi S. •

Frage an Franz Weber von Gerdi S. bezüglich Finanzen

Dein CDU/CSU-Abgeordneter streng Klage an, weil er nicht will, daß man über Nebeneinkünfte informiert wird als Bürger. Weshalb kann so etwas einer Geheimhaltung obliegen?? Ich hab im neuesten ÖDP-Flyer gelesen, daß bei der ÖDP ALLE ihre Einkünfte schon lange offenlegen. Konsequent. Können Sie mir sagen, wie lang das schon so ist bei der ÖDP? Es ist ja eben nicht "erst vor der BT-Wahl", und es passt auch dazu, daß die ÖDP keinerlei Konzernspenden annimmt. Keine! Horst Seehofer verspricht jetzt im Wahlkampf großspurig eine Überarbeitung des Korruptionsgesetzes bei Abgeordneten!? Seine Berliner Parteifreunde blockieren seit Jahren konsequent ein Anti-Korruptionsgesetz. Und im Transparenz-Check von abgeordnetenwatch.de hat sich bislang noch kein einziger CSU-Abgeordneter bereit erklärt, im Bundestag für strengere Regeln einzutreten. Feudal-Verhalten wie zu Kaisers Zeiten!

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Spengler,

mit Ihrer Frage haben Sie ein ganz leidiges, aber auch sehr zentrales Thema der gesamten Politik angesprochen.

Uns allen ist zur Genüge bekannt, dass unsere Volksvertreter bei Abstimmungen sehr oft und auch in wichtigen Fragen schlichtweg nicht das Volk, sondern ganz andere Interessen vertreten. Ich kann hier nur wieder auf einige bekannte und lebenswichtige Themen hinweisen: Fracking, Privatisierung der Trinkwasserversorgung, Saatgut, Gentechnik in Lebensmitteln, naturnahe Heilmethoden und Heilmittel, Hartz IV,  sowie das Auseinandergehen der Schere zwischen Arm und Reich.

Nach Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima unterhält unsere derzeitige Bundesrregierung einen EU-Kommissar, der für den EU-Bereich noch 40 (in Worten: vierzig) neue Atomkraftwerke einfordert. Das ist im übrigen ein weiterer Hinweis, dass die undemokratischen Strukturen der EU - Herr Öttinger ist nicht vom Volk nach Brüssel geschickt worden - allen betroffenen Völkern sehr viel Schaden bringen.

Das hartnäckige Abwehrverhalten vor allem in CSU-Kreisen gegen eine Offenlegung aller Einkünfte von Volksvertretern zeigt doch überdeutlich, was die Gründe für ein solches Verhalten sind.

Dass die ÖDP frei von Konzern- und Firmenspenden ist, haben Sie ja schon erwähnt.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat auf Ihrem 43. Bundesparteitag am 22.4.2012 in Hannoversch Münden die Einführung eines Ehrenkodex für Mandatsträger beschlossen. Die über 400 kommunalen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen erklären sich zu einer Selbstverpflichtung und auch dazu bereit, den Antrag in die örtlichen Parlamente einzubringen.

Im Zuge von mehr Transparenz, Vermeidung von Vetternwirtschaft und weniger Verflechtungen zwischen Politik und (wirtschaftlichen) Interessengruppen verpflichten sich die Kandidaten der ÖDP auf den nachfolgenden Verhaltens- und Ehrenkodex.

Hier folgt der Wortlaut der Selbstverpflichtung:
 
Ich nehme keine Zuwendungen (Geld- und Sachleistungen) an, die mir in direktem oder indirektem Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Landtagsmitglied angeboten werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. 

Ich bin bereit, sämtliche Einkünfte aus der Arbeit im Landtag, in anderen politischen Gremien und aus sonstigen Nebentätigkeiten transparent offenzulegen und im Internet zu veröffentlichen. 
 
Ich bin bereit, die steuerfreie Aufwandspauschale nur gegen Nachweise im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit in Anspruch zu nehmen.
Ich beschäftige als Abgeordnetenmitarbeiter keine Ehegatten, Verwandte bis zum 3. Grad und Verschwägerte. Die Einstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich über eine Ausschreibung.
Ich verpflichte mich mein Abgeordnetenbüro räumlich wie personell getrennt von einer Parteigeschäftsstelle einzurichten.
Ich nehme Bewirtungen und Dienstleistungen im Rahmen des Abgeordnetenmandats (z.B. bei Sitzungen, Besichtigungen, Besprechungen, Jubiläen, Ausstellungseröffnungen, Einweihungen, Sportveranstaltungen) nur an, wenn sie üblich und angemessen sind, dem Gebot der Höflichkeit entsprechen und ich mich einer solchen Annahme nicht entziehen könnte, ohne damit gegen gesellschaftliche Normen zu verstoßen. Dies gilt auch für die Arbeit in Aufsichtsgremien landeseigener oder kommunaler Betriebe und Einrichtungen.
Als Mitglied des Landtags, werde ich während der Wahlperiode keinen vergüteten Aufsichtsratsposten bei einem auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen und/oder Konzern (die sich also nicht in der öffentlichen Hand befinden) innehaben oder übernehmen.
Sofern ich als Mitglied in Aufsichtsgremien landeseigener, kommunaler und stadt-/gemeindenaher Unternehmen vertreten bin, nehme ich ausschließlich die öffentlichen Interessen von Land oder Stadt/Gemeinde/Landkreis und die Unternehmensinteressen wahr, nicht die Interessen Dritter. Ich nehme im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit in einem Aufsichtsgremium eines Unternehmens, in das ich gewählt oder entsandt bin, keine Vorteile jeder Art (z.B. Reisen) an, die nicht der Aufgabenerfüllung im Unternehmen dienen oder damit zusammenhängen.
Ich setze mich dafür ein, dass im Landtag ein Beauftragter für Transparenz und Lobbykontrolle eingesetzt wird sowie für die Registrierung von Lobbyisten im Landtag. Ich selbst verzichte auf bezahlte Nebentätigkeiten in Lobbyverbänden.
Ich verwende Informationen, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Abgeordnete/Abgeordneter bekannt werden, nicht zur Erlangung eines Vorteils für mich oder Dritte.
Ich zeige einen Korruptionsverdacht unverzüglich dem/der Landtagspräsidenten/-präsidentin an, aber auch – wenn vorhanden – dem Korruptionsbeauftragten/der Korruptionsbeauftragten. Ich setze mich auch in der Öffentlichkeit für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption ein.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Verstöße unverzüglich und offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Frau Spengler, ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet habe. Anderenfalls dürfen Sie gern nachhaken.

Freundliche Grüße

Franz Weber