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Franz Josef Pschierer
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Frage von Florian E. •

Frage an Franz Josef Pschierer von Florian E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Pschierer,

die Süddeutsche Zeitung berichtet auf ihrer Website in einem heute erschienenen Beitrag[1] über geplante Erleichterungen der Auflagen für staatliche Spielbanken und zitiert Sie dabei dergestalt, dass Sie mit diesen Maßnahmen "Waffengleichheit" mit den privaten Spielbanken herstellen wollen. Gleichzeitig verschärft Bayern seinen Kampf gegen Spielhallen und Spielautomaten in Gaststätten; Innenminister Herrmann wird hier als treibende Kraft dargestellt.

Wie passen nun diese beiden Ansinnen in einem Kabinett zusammen? Wäre es denn nicht der viel naheliegendere Schritt, diese Waffengleichheit durch schärfere Auflagen für private Spielbanken zu erwirken, statt - wie auch im Artikel nahegelegt - zum Wohle des Staatssäckels Spielsüchtige zu mehr Zockerei zu verführen?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Ebnet

[1] http://www.sueddeutsche.de/bayern/gesetz-geplant-innenminister-will-private-spielhallen-eindaemmen-1.1269889

Pschierer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ebnet,

vielen Dank für Ihre Email vom 30. Januar 2012 und die Möglichkeit, zu dem in der Süddeutschen Zeitung vom 29. Januar 2012 erschienenen Artikel Stellung zu nehmen.

Aus meiner Sicht ist zu begrüßen, dass den Auswüchsen der gewerblichen Spielhallen entgegengewirkt wird. Die gewerblichen Spielhallen sind nach den Statistiken der Suchtkrankenhilfe für den weit überwie-genden Teil der pathologisch Spielsüchtigen verantwortlich. Das hängt auch damit zusammen, dass ihre Zahl in Bayern deutlich zugenommen hat.

Zum Schutz der Spieler haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer daher beschlossen, die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Glücksspiel und Unterhaltungsspiel durch den neuen Glücks-spielstaatsvertrag wieder zu stärken. Während in den gewerblichen Spielhallen nur Unterhaltungsspiel angeboten werden darf, wird in nur neun Bayerischen Spielbanken unter staatlicher Aufsicht Glücksspiel veranstaltet. Der neue Glücksspielstaatsvertrag enthält u. a. Beschränkungen der gewerblichen Spielhallen, wie z. B. das Verbot von Mehrfachkonzessionen oder Regelungen zur äußeren Gestaltung der Spiel-hallen. Diese dürfen nun beispielsweise nicht mehr in ihrer äußeren Gestaltung auf die angebotenen Spiele oder gar auf Casinospiele aufmerksam machen und damit einen besonderen Anreiz zum Spielen schaffen.

Ich gebe Ihnen recht, dass beim Zutrittsalter für staatliche Spielbanken und gewerbliche Spielhallen eine Gleichbehandlung auch dadurch erreicht werden könnte, wenn das Zutrittsalter in gewerblichen Spielhallen auf 21 Jahre angehoben wird. In meinen - insoweit von der Presse nicht vollständig zitierten - Ausführungen vor dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen.
Den staatlichen Spielbanken geht es nicht darum, "Spielsüchtige zu mehr Zockerei zu verführen", wie Sie schreiben. Die staatlichen Spielbanken in Bayern messen dem Spieler-, Jugend- und Verbraucherschutz große Bedeutung zu. Sie haben ein Sozialkonzept auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickelt und arbeiten eng mit der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern zusammen. Zur Sucht-prävention und -bekämpfung bestehen umfangreiche Kontroll- und Schutzmechanismen wie z. B. die Zutrittskontrolle sowie die Aussprache von bundesweiten Zutrittsverboten. Gut geschulte Mitarbeiter sprechen Spielgäste bei auffälligem Spielverhalten an und gewährleisten so eine Früherkennung problematischen Glücksspiels. Dass diese Schutzmaßnahmen der Bayerischen Spielbanken Wirkung zeigen, belegt die Tatsa-che, dass die Bayerischen Spielbanken allein im letzten Jahr über 200 Spielgäste vom Zugang zum Spiel gesperrt haben. Bundesweit sind insgesamt über 20.000 Spieler gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Pschierer, MdL