(...) Spätestens mit der Aufnahme der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1973 in die Vereinten Nationen und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags im Jahre 1991 sind die Feindstaatenklauseln obsolet geworden. Seitdem wird Deutschland als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied in den Vereinten Nationen von den anderen Staaten der Weltgemeinschaft wahrgenommen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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