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Frage von Siegfried B. •

Frage an Frank Tempel von Siegfried B. bezüglich Verbraucherschutz

Lieber Bundestagskandidat;
Frage1:

Geht es nach der Nahrungsmittelindustrie, ist Kritik an den Zuständen im Lebensmittelmarkt Panikmache und böswillige Skandalisierung.
Wie ist es dann zu erklären, dass gerade erst in weiten Teilen Europas Millionen Eier zurückgerufen werden mussten, weil sie mit dem Insektengift Fipronil belastet waren? Wie entstehen all die Fälle von Gammelfleisch, Dioxin-Eiern oder Kakelaken in den Bäckereien, wenn angeblich alles in bester Ordnung ist? Und warum kommen diese Fälle immer erst dann ans Licht, wenn wir das Gammelfleisch schon verspeist haben? Oder wenn uns die giftbelasteten Eier über Monate hinweg im Laden angeboten wurden?
Behörden wussten Bescheid, sie schwiegen aber - und der Verkauf der belasteten Eier ging munter weiter.
Gammelfleisch, Dioxin in Eiern, Betrug mit Pferdefleisch - aus keinem dieser Skandale hat die Politik in Deutschland und in der EU konsequent ihre Lehren gezogen. Wird es bei Fipronil endlich anders sein?

Was sagen Sie zu solchen Dingen und was wollen Sie als möglicher nächster Bundestagsabgeordneter für eine verbesserte Lebensmittelkontrolle und -sicherheit tun?

Mit freundlichem Gruß
S. B.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter S. B.,
die LINKE will eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde mit starken Durchsetzungsbefugnissen. Die Verbraucherschutzverbände sollen finanziell besser ausgestattet, ihre Rechte sollen gestärkt werden. Dazu sollen sie auch Einnahmen des Bundes aus den Geldbußen der Kartellstrafen erhalten. Guter Verbraucherschutz ist auf Hinweisgeber angewiesen, die auf Missstände in Unternehmen, Behörden und anderen Einrichtungen aufmerksam machen. Wir brauchen ein Whistleblower-Schutzgesetz. Der von der Großen Koalition neu geschaffene Straftatbestand (§202d StGB) der »Datenhehlerei« stellt den Umgang mit geleakten Daten unter Strafe, ohne Whistleblower und Journalistinnen und Journalisten angemessen zu schützen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Straftatbestand angepasst wird, so dass die Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet wird und Whistleblower vor Strafverfolgung geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel