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Frage von Andreas J. •

Frage an Frank Henning von Andreas J. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag,

als Mitglied im Ausschuss "Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung" und wegen ihrer beruflichen Qualifikation scheinen Sie mir besonders geeignet, daher richte ich erneut meine Anfragen an Sie.

Wie ihnen sicher bekann ist sieht der blasierte Pöbel "zufällige Nebentätigkeiten" oder "zulässige Spenden" in Zusammenhang mit Handlungen z.B. der Migration von Linux auf eine gewisse Software eines ausländischen Konzerns durchaus als Erfüllung von https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html an und reagiert dementsprechend angefressen.
Was nicht bedeuten soll das es auf Sie persönlich zuträfe, sondern generellem Unmut förderlich ist, sobald einmal mehr ruchbar wird, das "zufällig" involvierte Personen offensichtlichen persönlichen Gewinn schöpfen. Eine persönliche Note ihrerseits an etwaige Funktionsträger würde ich begrüssen.

Mein Ansinnen richtet sich auf eine Beförderung der Sicherheit im Umgang mit Behörden Software und eine effizientere Nutzung derselben.

Nach ihren eigenen Worten gilt "... Je weiter die Entwicklung der elektronischen Aktenführung in Niedersachsen voranschreitet, desto wichtiger ist auch ein umfassender Schutz vor Schwachstellen im IT-System der Behörden...". Halten sie also die Migration auf ein Design jenseits der Rechtsansprüche bundesrepublikanischen Rechts nicht für eine Verletzung ihrer eigenen Forderungen nach "Schutz vor Schwachstellen"? Zumal desingbedingter Zugriff durch dritte auch im Rahmen der Lizenzvergabe nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann?

Desweiteren würde ein solches Vorgehen Änderungen am Design verbieten (Lizenzen), weswegen dies künftige "... Nutzung der niedersächsischen Behörden-Infrastruktur für auf Distributed Computing ..." basierenden Softwaremodulen gänzlich und dauerhaft verunmöglichte?

Ist somit die geplante Migration laut Koalitionvertrag nicht zugleich ein Sicherheitsrisiko und die Aufgabe notwendiger gestalterischer Freiheit? Deswegen in höchstem Masse unproduktiv?

m.f.G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.12.2018. Die niedersächsischen Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Software der Nds. Steuerverwaltung, die auf dem System Linux basiert, durch eine Windows-basierte Software zu ersetzen und haben dafür entsprechend jährliche Beträge in den Haushalt eingestellt.

Als ehemaliger Betriebsprüfer und Mitarbeiter der Steuerverwaltung kann ich diese Positionierung im Koalitionsvertrag nur unterstützen. Niedersachsen ist mittlerweile das einzige Bundesland, das eine Linux-basierte Softwarelösung verwendet. Um zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung ohne technische Probleme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung zu kommen, ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass auch die niedersächsische Steuerverwaltung zukünftig, wie alle anderen Bundesländer auch, das Windows-basierte System nutzt.

Diese Entscheidung dient der einheitlichen Rechtsanwendung und erleichtert die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung. Dass eine solche Softwareumstellung Geld kostet, liegt in der Natur der Sache, ist aus meiner Sicht als Praktiker der Steuerverwaltung aber unumgänglich und eine völlig richtige Entscheidung der Koalitionsfraktionen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Henning

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